Meistgestellte Fragen ( F.A.Q.s)

Meistgestellte Fragen (FAQs) zum Aktionsfonds ViRaL

Diese Fragen haben wir bereits gesammelt. Habt Ihr weitere Fragen, dann schreibt uns unter viral@citizensforeurope.org. Eure Fragen und unsere Antworten werden wir hier veröffentlichen.

Wer stellt die Förderung zur Verfügung?

Der Aktionsfonds ViRaL ist eine Kooperation der Bertelsmann Stiftung und der europäischen Plattform für Zivilgesellschaft, citizensforeurope.eu. Die Umsetzung des Fonds verantwortet die gemeinnützige Organisations Citizens For Europe in Berlin.

Wer kann gefördert werden?

Die Förderung könnt Ihr als informelle Gruppe, gemeinnützige Organisation oder lokales Bündnis beantragen. Bewerbungen von denjenigen, die zum ersten Mal eine Förderung beantragen, sowie Projekte im ländlichen Raum und außerhalb der Großstädte sind dabei besonders willkommen.
Eine Rechtsform (z.B. ein Verein) ist nicht zwingend erforderlich.

Dürfen wir uns als öffentlicher Akteur für eine Förderung durch den Fonds bewerben?

Prinzipiell dient der Fonds der Förderung von kleinen Akteuren, die sich erstmalig engagieren oder sich das Themenfeld neu öffnen. Somit ist auch neben der Finanzierung eine individuelle Begleitung vorgesehen. In den meisten Fälle ist eine Förderung öffentlicher Akteure damit auszuschließen.
Wenn Sie beim Lesen des Aufrufes und der F.A.Qs den Eindruck bekommen, dass ihre Projektidee aufgrund ihres Konzepts trotzdem für den Fonds in Frage kommen könnte, beraten wir Sie gerne spezifisch.

Welche Projekte können gefördert werden?

Für die Förderung zulässig sind Projekte in Deutschland, die in der vielfältigen, lokalen Bevölkerung verankert sind und durch Ihre öffentliche Sichtbarkeit eine Willkommens- und Anerkennungskultur für Vielfalt voranbringen und damit

  • die Anerkennung von Vielfalt gewährleisten,
  • Rassismus, Populismus und Ausgrenzung vor Ort entgegentreten,
  • den Zusammenhalt verschiedener lokaler Gruppen voranbringen und Dialog schaffen
  • die Wertschätzung in Eurer Umgebung für eine plurale und offene Gesellschaft etablieren und verteidigen.

Der Aktionsfonds ViRaL will die lokale Zusammenarbeit und Vernetzung unterschiedlicher Gruppen und Initiativen stärken. Deshalb werden Projekte gefördert, die in Kooperation auf lokaler Ebene entstehen und durchgeführt werden.

Können Projekte gefördert werden, die bereits vor September 2018 statt finden?
Nein. Nur Projekte, die zwischen September 2018 und September 2019 stattfinden, können gefördert werden.

Wir wollen mit dem Aktionsfonds ViRaL neben der finanziellen Förderung Euch auch bei der Umsetzung Eures Projektes begleiten. Diese Begleitung geht erst im September 2018 los. Wenn Euer Projekt bis auf den Zeitraum sehr gut zum Aktionsfonds ViRaL passt, raten wir Euch, Euch mit einem Nachfolgeprojekt oder -aktion zu bewerben, dass dann alle Auswahlkriterien erfüllt. Siehe auch die nächste Frage.

Unsere geplanten Aktivitäten liegen zeitlich (teils oder ganz) außerhalb vom Zeitrahmen des Fonds (September 18-September 19). Sollen wir auf eine Bewerbung verzichten?

Aktivitäten die vor September 2018 (oder nach September 2019) stattfinden kommen für eine Finanzierung und Begleitung durch den Fonds nicht in Frage. Wir stehen aber Projektideen offen gegenüber, die sich aus aktuellen Aktivitäten entwickeln.
Sie haben die Möglichkeit, die Zeit bis zum 21. Juni für die Planung zu nutzen und Projektideen für spätere Aktivitäten einzureichen- z.B. anhand solcher Fragen

  •  was werden unsere weiteren Ziele sein, wenn die Aktivitäten 2018 gut funktioniert haben bzw. gut funktionieren?
  • Welche interessante Dynamik bemerken wir bei der Vorbereitung der jetzigen/kommenden Aktivitäten?
  • Welche Personengruppe oder Akteure könnten wir noch einbinden?
  • Was fällt uns jetzt schon ein, was wir gerne noch verbessern oder angehen könnten – wozu uns die Mitteln bisher fehlen?

Wie bewirbt man sich?

Wir haben einen Bewerbungsformular online gestellt, indem wir Euch bitten Euer Projekt entlang von Fragen vorzustellen und zu beschreiben. Diese Formular könnt Ihr ausdrucken, offline ausfüllen und uns dann per Mail bis zum 21. Juni 2018 zukommen lassen.

Wie hoch ist die Förderung?

Ihr könnt maximal 5.000 € für Eure Projektidee beantragen. Zusätzlich nehmen die Projektträger*innen an einem unterstützenden Begleitprogramm teil.

Was kann nicht gefördert werden?

Nicht gefördert werden können:

  • Projekte, die nur außerhalb des öffentlichen Raumes stattfinden und keine öffentlichen  Sichtbarkeit erreichen
  • Aktivitäten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  • Anmietung von Büroräumen
  • Projekte von Einzelpersonen

Können Forschungsprojekte gefördert werden?

Der Aktionsfonds richtet sich an kleinere lokale Projekte, die sich konkret gegen Rassismus und für Vielfalt einsetzen. Dadurch sollen sowohl neue Akteure ermutigt werden, sich zu diesen Themen erstmalig zu engagieren, als auch bestehende Akteure, sich dieser Themenfelder zu widmen. Das Projekt muss ein klares, konkretes Ziel und einen klaren Rahmen haben. Diese Kriterien gelten auch für Forschungsprojekte oder Projekte, in denen Forschung eine große Rolle spielt.

Wie hoch ist die Gesamtförderung? Wie viele Projekte werden gefördert?

Der Aktionsfonds ViRaL hat eine Volumen von 50.000€. Damit können sollen zehn Projekte jeweils mit bis zu 5.000€ gefördert werden.

Wann sollen die geförderten Projekte stattfinden?

Die Projekte sollen zwischen September 2018 und September 2019 durchgeführt werden. Die Wirkung der Projekte sollte über den Projektzeitraum hinausgehen. Anschließende Aktionen oder eine mögliche Fortsetzungen des Projektes sollten angestrebt werden.

Wie werden die Projekte ausgewählt?

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe werden die formalen Kriterien entlang der Ausschreibung geprüft, in einer zweiten Stufe erfolgt die inhaltliche Bewertung entlang folgender Kriterien:

  1. Klarheit und Stimmigkeit der Projektbeschreibung
  2. Umsetzbarkeit mit den einzusetzenden Ressourcen
  3. Kapazitäten des Akteurs
  4. Inhaltliche Relevanz in Bezug auf die Ausschreibung
  5. Verständnis der sozialen Wirkung
  6. Interaktion mit der lokalen Bevölkerung
  7. Kollaborativer Ansatz und lokale Vernetzung
  8. Inwieweit die audio-visuelle Dokumentation des Projektes bereits geplant wurde

Zusätzlich werden wir auf eine ausgewogene geografische Verteilung innerhalb Deutschlands achten.

Wie wird die Förderung ausbezahlt und abgerechnet?

Bestehende gemeinnützige Einrichtungen erhalten ihre Förderung zu Beginn, vollständig als zweckgebundene Spende gegen eine Spendenquittung. Diese Spende wird direkt durch die Bertelsmann Stiftung getätigt. Eine Abschlussabrechnung erfolgt hier nicht.

Für alle anderen geförderten Projektträger*innen, legen wir jeweils ein einsehbares Sonderkonto an, aus dem wir Überweisungen tätigen werden, sobald die Projektträger*innen originale Rechnungen diese an uns übermitteln. Die gemeinsame Abrechnung erfolgt über einen standartisierten Mittelverwendungsnachweis.

Können wir als Verein oder gemeinnütziger Akteur die Gelder für eine informelle Gruppe beantragen?

Das brauchen Sie nicht zu tun. Nur Projektträger*innen, die als anerkannte gemeinnützige Akteure organisiert sind, erhalten die Gesamtförderung als Spende. Für alle andere Projektträger*innen betreiben wir ein Konto, über das Rechnungen bezahlt werden. So müssen für das Projekt weder private Bankkonten noch Bankkonten von anderen Akteuren genutzt werden, und informelle Gruppen können sich direkt für den Fonds bewerben.

Welche Ausgaben können mit der Förderung finanziert werden?

Die Ausgaben sollten sich über die in der Bewerbung aufgezeigten Kostenpunkte erstrecken.

Alle Kosten die notwendigerweise für die Durchführung des Projektes anfallen und durch die Fördersumme gedeckt werden können, können finanziert werden. Das schließt auch Ausgaben für Verpflegung und Logistik mit ein.

Siehe auch: Was kann nicht gefördert werden?

Wird ein Eigenanteil benötigt? Brauchen wir eine andere Finanzquelle?

Nein.

Dürfen wir eine andere Finanzquelle haben?

Nur begrenzt. Die Förderung soll besonders Akteuren das Handeln erleichtern, die nicht im Fokus vieler Förderprogramme liegen. Daher ist die Förderung keine Kofinanzierung größerer Projekte. Der Drittmittelanteil sollte also die beantragte Fördersumme nicht überschreiten.

Welche schriftlichen Vereinbarungen werden getroffen?

Zwischen der jeweiligen Initiative, Citizens For Europe und der Bertelsmann Stiftung wird eine standartisierte Zuwendungsvereinbarung geschlossen.

Wie sollen die Projekte dokumentiert werden?

Die Dokumentation der Projekte durch Fotos, Videos und Audios liegt im Rahmen des mobile reporting* in der Verantwortung der Initiativen.

*Mit mobile reporting ist vor allem die Verbreitung in Social Media Kanäle gemeint, damit sind einfache, Audio, Video und Fotos zentral. Ein Training zum mobile reporting sowie die technische Ausrüstung bieten wir im Rahmen des Begleitprogramms an.

Welche Nutzungsrechte gelten für aufgenommenes Material?

Diejenigen Foto- und Filmaufnahmen, die im Rahmen des geförderten Projektes getätigt werden unterliegen den standardisierten Lizenzverträgen von Creative Commons (CC-Lizenzen). Die Projektträger*innen müssen dies vorab mit den Urheber*innen der Aufnahmen (Foto-/Filmteam) vertraglich vereinbaren. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen zu gewahren, entweder durch vorab schriftliche Einverständniserklärungen (z.B. bei einer Vorführung; Seminar, etc.) oder durch konkludentes Einverständnis, bei offensichtlichen Aufnahmen im öffentlichen Raum. Ist dies nicht gegeben, muss die Identität der Personen geschützt werden.

Werden sich die unterschiedliche Projekttraäger*innen auch persönlich treffen?

Ja, es wird ein Auftakt- und ein Abschlusstreffen mit allen Projektträger*innen geben sowie eine Reihe an Workshops und Trainings, on- und offline. Hierbei könnt Ihr Euch auch untereinander vernetzen und die Details Eurer Ideen ausarbeiten. Zudem sind auch Projektbesuche vorgesehen durch Citizens For Europe zur Projektunterstützung vorgesehen.

Wie genau sieht die ideel Förderung bzw. Begleitprogramm aus?

Je nach Bedarf unterstützen wir Euch bei der Projektkonzeption, der Dokumentation und der öffentlichen Verbreitung. Unser Netzwerk aus Expert*innen steht für technische, inhaltliche und rechtliche Fragen zur Verfügung. Zudem werden in den on- und offline Trainings und Workshop u.a. Themen wie Fundraising, mobile Reporting, sprachliches Framing, Kampagnenarbeit, Sensibilisierung und Rassismus bearbeiten.

Gibt es ein Widerspruchsrecht gegen die Projektauswahl?

Nein, wir behalten uns die alleinige Entscheidung vor, entlang unserer Kriterien.

Was passiert, wenn nach der Förderungszusage unser Projekt nicht zustande kommt?

Gerade bei informellen Gruppen kann immer etwas dazwischenkommen. Wir haben dafür Verständnis, bitten jedoch um schnellstmögliche Information, damit wir die Mittel anderen Gruppen zukommen lassen können.